AGB abarex

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von abarex Kennzeichnungen sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Einkaufsbedingungen des Käufers haben grundsätzlich keine Gültigkeit.

2. Vertragsabschluss
Angebote von abarex Kennzeichnungen richten sich ausschließlich an juristische Personen und Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch abarex Kennzeichnungen oder mit Auslieferung der Ware an den Transporteur durch abarex Kennzeichnungen zustande.

3. Preise
Allen Aufträgen werden die zur Zeit der Lieferung geltenden Preise und Rabattsätze zugrunde gelegt. Alle Preise gelten ohne MwSt. ab Werk. Die Kosten für Verpackung, Fracht und Versand werden grundsätzlich zusätzlich in Rechnung gestellt.

4. Lieferung
4.1. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich von abarex Kennzeichnungen bestätigt sind. Verzögert sich eine Leistung über den von abarex Kennzeichnungen zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen geltend gemacht werden, es sei denn, der Besteller weist nach, dass sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt abarex Kennzeichnungen mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für abarex Kennzeichnungen unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens und eines Folgeschadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung durch abarex Kennzeichnungen beruhen.

4.2. Von abarex Kennzeichnungen nicht zu vertretende Umstände, die die Beschaffung, Herstellung oder den Versand behindern, erschweren oder unmöglich machen, wie höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen oder Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten, befreien abarex Kennzeichnungen für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Dauern diese Umstände länger als zwei Monate an, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.3. Der Versand unserer Produkte erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Käufers. Mit der Abgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Käufer abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über.

4.4. Bei Sonderabmessungen oder Sonderanfertigungen sind uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 Prozent der bestellten Menge gestattet.

4.5. Abweichungen in Material, Farbe, Tönung behalten wir uns in üblicher Weise vor. Klischees, Werkzeuge und sonstige Geräte, die zur Ausführung dieses Auftrages verwendet werden, bleiben unser Eigentum, auch wenn sie besonders in Rechnung gestellt worden sind.

5. Zahlung
5.1. Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungenen. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen auch bei Teillieferungen zu leisten. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen noch nicht vollständig bezahlt sind. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Tag, an dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der angeforderten Waren oder durch Ausführung der entsprechenden Dienstleistung seitens abarex Kennzeichnungen erfüllt ist.

5.2. Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, die abarex Kennzeichnungen erst nach Vertragsabschluss bekannt wird und die abarex Kennzeichnungen Anspruch auf Gegenleistung gefährdet, berechtigt abarex Kennzeichnungen trotz etwa vereinbarter Vorleistung, die Abwicklung noch nicht ausgeführter Aufträge Zug um Zug zu verlangen, wenn die abarex Kennzeichnungen zustehende Gegenleistung nicht sichergestellt wird.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von abarex Kennzeichnungen. Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Überlassung der Ware im Tauschweg sind dem Käufer nicht gestattet.

7. Garantieleistung
7.1. (Allgemeine Bestimmungen) Der Käufer verpflichtet sich, die von abarex Kennzeichnungen gelieferte Ware unmittelbar nach der Anlieferung bzw. nach der eigenen Abholung zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen innerhalb von fünf Werktagen gegenüber abarex Kennzeichnungen schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Käufers.

7.1.1. Die Haftung von abarex Kennzeichnungen für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung von Hardware, Software und Verbrauchsmaterial entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch abarex Kennzeichnungen zurückzuführen. Der Käufer ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz der von abarex Kennzeichnungen gelieferten Waren und für die Datensicherung.

7.1.2. Die Gewährleistung von abarex Kennzeichnungen beschränkt sich nach eigener Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch abarex Kennzeichnungen fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist insbesondere dann fehlgeschlagen, wenn es abarex Kennzeichnungen unmöglich ist, sie innerhalb einer angemessenen Frist nicht durchgeführt werden kann und bei bereits durchgeführten vergeblichen Versuchen dem Kunden ein weiterer Versuch nicht zugemutet werden kann. Nach drei fehlgeschlagenen Versuchen der Mangelbeseitigung gilt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung als nicht mehr zumutbar. Ein weitergehender Anspruch des Käufers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch abarex Kennzeichnungen zurückzuführen.

7.2. Für die von abarex Kennzeichnungen vertriebenen technischen Geräte gelten grundsätzlich die Garantiebestimmungen der jeweiligen Geräte-Hersteller.

7.3. (Verbrauchsmaterial) Eine Gewähr für die Eignung unserer Produkte für den vom Käufer beabsichtigten speziellen Verwendungszweck kann von abarex Kennzeichnungen nicht übernommen werden. Da die Einsatzsituationen für Verbrauchsmaterial in der Praxis sehr unterschiedlich sind, ist es vor jeder Anwendung unbedingt erforderlich, die Eignung der Produkte für den speziellen Anwendungsfall durch käuferseitige Versuche zu Überprüfen.

8. Sonstige Bestimmungen
8.1. Auch ohne Hinweise seitens abarex Kennzeichnungen sind im Zweifel sämtliche Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Besteller anerkennt deutsche, ausländische und internationale Exportkontroll-Bestimmungen und -Beschränkungen und verpflichtet sich, genehmigungspflichtige Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn dies gegen deutsche, ausländische oder internationale Gesetze, Verordnungen und Konventionen verstößt, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten alle erforderlichen Exportdokumente einzuholen.

8.2. abarex Kennzeichnung ist berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen oder sonstige vertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine andere Regelung vereinbaren, die den unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.

8.4. Erfüllungsort ist Uelzen. Gerichtsstand ist Uelzen. abarex Kennzeichnung kann daneben nach eigener Wahl auch bei dem für den Käufer zuständigen Gericht klagen.

Zusatz:
Ohne vorherigen Kontakt zu uns, abarex Kennzeichnungen, Dieterichstr. 7, 29525 Uelzen, T 0581 971 581-0, F: 0581-971-581 29, e-mail: kontakt@abarex.de, KEINE ABMAHNUNG!

Wenn irgendein Inhalt oder die designtechnische Darstellung und/oder die Gestaltung der einzelnen Angebote oder Teile der einzelnen Angebote fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder in einer anderweitigen Form wettbewerbsrechtliche Probleme aufzeigen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnellstmögliche Nachricht über die o. g. Wege ohne Kostennote.

Wir garantieren, dass jene zu Recht beanstandeten Passagen und/oder Teile unserer Angebote in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfassend angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.

Die Inanspruchnahme der Dienste eines Rechtsanwaltes zur für den Anbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Sie würde somit einen Verstoss gegen § 13 Abs. 5 UWG wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als vorherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Antriebsfeder sowie einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht darstellen.
Es besteht keine Haftung für die Vereinbarkeit der Inhalte dieser Seiten mit den rechtlichen Bestimmungen ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland (BRD).

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